Die Fachstelle

Unser Anliegen ist es, Kinder und Jugendliche vor sexuellem Missbrauch und sexueller Gewalt zu schützen.

Sexueller Missbrauch findet vorwiegend im sozialen Umfeld statt, daher greift die Warnung vor „bösen Unbekannten“ viel zu kurz. Altersgemäße Sexualaufklärung trägt wesentlich zum Schutz vor sexuellem Missbrauch bei. Gut aufgeklärte Kinder können einen Übergriff leichter erkennen, Grenzen setzen und sich Hilfe holen.

Bei Jugendlichen ist es ähnlich: altersadäquates Wissen und kritische Auseinandersetzung mit dem medial vermittelten Bild von Sexualität machen es leichter, Grenzverletzungen zu benennen und selbstbestimmte erste Erfahrungen mit Sexualität zu machen.

Selbstbestimmtheit und Handlungskompetenz sind daher Ziele unserer Arbeit seit 2004. Dabei orientieren wir uns an den WHO Standards zur Sexualaufklärung in Europa, den sexuellen und reproduktiven Menschenrechten sowie dem Grundsatzerlass Sexualpädagogik Österreich.

Das soziale Umfeld der Kinder (Erziehungsberechtigte und Lehrpersonen) beziehen wir in Form von Elternabenden, Teamschulungen und Schutzkonzeptbegleitungen in unsere Arbeit ein: denn es sind die Erwachsenen, die Kinder vor sexueller Gewalt und Manipulation zu schützen haben. 

Bereits 2012 haben wir für unsere Arbeit ein sexualpädagogisches und missbrauchspräventives Schutzkonzept entwickelt. Derzeit gibt es die dritte überarbeitete Version. Das Konzept ist ein verpflichtender Handlungsleitfaden und umfasst die Bereiche Personal (z.B. erweitertes polizeiliches Führungszeugnis, Verhaltenskodex, Buddysystem, Supervision etc.), internes und externes Risikomanagement (z.B. Ombudsstellen)  und Prävention sowie klare Notfallpläne für Krisen (z.B. ausgebildetes Interventionsteam, externe Expert*innen). Wir arbeiten nach den Richtlinien der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des Sexuellen Kindesmissbrauchs Deutschland und orientieren uns an internationalen Standards.

Selbstbewusst legt großen Wert auf Austausch und Vernetzung. Wir sind Teil

Gemäß §37 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes sind wir verpflichtet zur Gefährdungsmitteilung an die Kinder- und Jugendhilfe, falls sich im Rahmen unserer Tätigkeit der Verdacht auf Kindeswohlgefährdung ergibt. Dabei arbeiten wir eng mit dem Kinderschutzzentrum Salzburg zusammen.